Deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise können Mitglieder im RGRE werden. Der RGRE unterscheidet zwischen Ordentlicher Mitgliedschaft, Fördermitgliedschaft und Initiativmitgliedschaft. Einzelne Personen können Förderer werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Deutschen Sektion des RGRE.
Wenn Ihre Kommune an einer Ordentlichen Mitgliedschaft im RGRE interessiert ist, können Sie sich gerne vorab bei uns informieren. Rechts im aufklappbaren Menu finden Sie unsere Satzung, die Staffelung der Beiträge, das Muster einer Beschlussvorlage für Rat bzw. Kreistag und die Beitrittserklärung.
Sollten Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschlossen haben, senden Sie uns einfach die unterschriebene Beitrittserklärung zu.
Satzung
Beitragsstaffel
Muster Beschlussvorlage
Beitrittserklärung
Ordentliche Mitglieder, die sich in besonderem Maße für die europapolitischen Ziele des RGRE engagieren wollen, können durch die Entrichtung eines Förderbeitrags Fördermitglieder werden.
Der RGRE bietet Städten, Gemeinden und Landkreisen, die noch nicht Mitglied der Deutschen Sektion sind, eine beitragsreduzierte Initiativmitgliedschaft (ohne Stimmrecht) an.
Europaengagierte natürliche und juristische Personen, die sich zu den Zielen des Rates der Gemeinden und Regionen Europas bekennen, können Förderer (ohne Stimmrecht) werden. Sie haben einen Förderbeitrag zu entrichten.